Unfall – was tun? Die ersten 60 Minuten richtig handeln
Auf einen Blick
- →Unfallstelle sichern (Warnweste, Warndreieck, Warnblinkanlage).
- →Verletzte versorgen – bei Personenschaden immer 112 + Polizei 110 anrufen.
- →Beweise sichern: Fotos aus allen Winkeln, Zeugen-Daten notieren.
- →Daten austauschen: Name, Adresse, Versicherung, Kennzeichen.
- →Niemals ein Schuldanerkenntnis unterschreiben.
- →Innerhalb 24 h: unabhängigen Gutachter anrufen.
Schritt 1: Sicher bleiben
Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf (innerorts 50 m, außerorts 100 m, Autobahn 200 m). Verlassen Sie das Fahrzeug nur, wenn Sie es gefahrlos können.
Schritt 2: Verletzte versorgen
Bei Personenschaden sofort den Notruf 112 wählen. Leisten Sie Erste Hilfe, soweit Sie können. Die unterlassene Hilfeleistung ist strafbar (§323c StGB).
Schritt 3: Polizei rufen?
Die Polizei muss bei folgenden Fällen gerufen werden: - Personenschaden - Hoher Sachschaden (Faustregel: über 1.500 €) - Unklare Schuldfrage - Beteiligung von Mietfahrzeugen, Firmenfahrzeugen, ausländischen Kennzeichen - Verdacht auf Alkohol/Drogen - Fahrerflucht-Verdacht
Schritt 4: Beweise sichern
Machen Sie Fotos aus mindestens 4 Perspektiven: - Übersicht der Unfallstelle (Straßenverlauf, Markierungen, Schilder) - Beide Fahrzeuge in ihrer Endposition - Schadensstellen im Detail - Bremsspuren, Trümmerteile, Glassplitter
Notieren Sie alle Zeugen mit Namen und Telefonnummer.
Schritt 5: Daten austauschen
Tauschen Sie folgende Daten mit dem Unfallgegner aus: - Name, Adresse, Telefonnummer - Versicherungsname und -nummer (steht auf der grünen Versicherungskarte) - Kennzeichen, Fahrzeugschein-Daten - Führerschein-Nummer
Schritt 6: Kein Schuldanerkenntnis!
Unterschreiben Sie unter keinen Umständen ein Schuldanerkenntnis. Das ist auch dann gefährlich, wenn Sie sich sicher sind, schuld zu sein – die Versicherung muss die Schuldfrage prüfen.
Schritt 7: Versicherung melden
Melden Sie den Unfall innerhalb von einer Woche Ihrer eigenen Versicherung. Sind Sie unverschuldet betroffen, müssen Sie zusätzlich der gegnerischen Haftpflichtversicherung Bescheid geben.
Schritt 8: Unabhängigen Gutachter beauftragen
Bei einem unverschuldeten Unfall ab ca. 1.000 € Schaden: Sofort einen unabhängigen Sachverständigen anrufen – nicht den der Versicherung. Sie haben das gesetzliche freie Wahlrecht. Ein unabhängiger Gutachter holt im Schnitt deutlich höhere Entschädigungen heraus.
Noch Fragen? Wir helfen.
Ilker Sancar – unabhängiger KFZ-Sachverständiger Stuttgart. 24/7 erreichbar.
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