Bei einem Totalschaden sind die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert. Wir ermitteln Wiederbeschaffungswert, Restwert und die Differenz, die Ihnen als Entschädigung zusteht.
Man unterscheidet wirtschaftlichen und technischen Totalschaden. Wirtschaftlich: Reparatur teurer als Ersatzfahrzeug. Technisch: Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher reparierbar. In beiden Fällen ermitteln wir alle relevanten Werte.
Vollständige Begutachtung aller Schäden vor Ort.
Wiederbeschaffungswert und Restwert auf Basis aktueller Markt-Daten.
Fiktive Reparaturkosten zum Vergleich.
Ausweisung der Differenz = Ihre Entschädigung.
Bei Haftpflichtschäden zahlt die gegnerische Versicherung – für Sie kostenlos.
Vor-Ort-Termin in 24 h, fertiges Gutachten in 48 h.
Sie erhalten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Beispiel: Wiederbeschaffung 15.000 €, Restwert 3.000 € → Auszahlung 12.000 €.
Vor-Ort-Termin in 24 h, Gutachten in 48 h.