Unfallgutachten Stuttgart

Ein Unfallgutachten ist ein schriftliches Dokument eines Sachverständigen, das nach einem Verkehrsunfall den entstandenen Schaden, die Reparaturkosten, die Wertminderung und – falls einschlägig – den Wiederbeschaffungs- und Restwert eines Fahrzeugs ermittelt.

Was ist ein Unfallgutachten?

Das Unfallgutachten dient als Beweismittel und Verhandlungsgrundlage gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Es ist gerichtsverwertbar und für alle Versicherungen in Deutschland verbindlich. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten – die Kosten trägt die Gegenseite.

Für wen ist das relevant?

  • Geschädigte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall
  • Fahrzeughalter mit Schäden über 750 € (ab dieser Schwelle empfohlen)
  • Personen mit ungeklärter Schuldfrage zur Beweissicherung
  • Geschäftsleute, die fiktiv abrechnen möchten (Auszahlung statt Reparatur)

So läuft das ab

1

Kontaktaufnahme

Anruf, WhatsApp oder Mail – Terminvereinbarung innerhalb von 24 Stunden.

2

Vor-Ort-Besichtigung

Wir kommen zu Ihnen (Wohnung, Werkstatt, Arbeitsplatz). Dauer: 30–60 Minuten.

3

Gutachten-Erstellung

Detaillierte Schadensanalyse mit Fotos, Reparaturkostenkalkulation, Wertminderung und Nutzungsausfall – fertig in 48 Stunden.

4

Versand & Regulierung

Wir senden das Gutachten direkt an die Versicherung. Sie erhalten die Auszahlung in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen.

Kosten

Bei unverschuldeten Unfällen (Haftpflichtschaden) zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten zu 100 %. Für Sie als Geschädigten ist es kostenlos. Üblicher Tarif: 500–1.200 €, abhängig von Schadenshöhe und Fahrzeugtyp.

Dauer

Vor-Ort-Termin in 24 h, fertiges Gutachten in 48 h. Express-Service in 24 h möglich.

Häufige Fragen

Ab welchem Schaden lohnt sich ein Unfallgutachten?

Ab einem geschätzten Reparaturwert von ca. 750–1.000 € lohnt sich ein vollständiges Gutachten – darunter genügt meist ein Kostenvoranschlag. Bei Wertminderungs-Ansprüchen ist ein Gutachten ohnehin Pflicht.

Wer wählt den Gutachter aus?

Sie als Geschädigter haben das freie Wahlrecht. Die Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Wählen Sie einen unabhängigen Sachverständigen wie SNC.

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