Fiktive Abrechnung – Auszahlung statt Reparatur
Auf einen Blick
- →Fiktive Abrechnung = Sie lassen sich die Reparaturkosten auszahlen, statt zu reparieren.
- →Erlaubt bei Haftpflichtschäden – nicht bei Kasko.
- →Mehrwertsteuer wird NICHT erstattet (BGH 2003).
- →Wertminderung und Nutzungsausfall trotzdem geltend machbar.
- →Vorsicht: Bei Wiederverkauf ohne Reparatur drohen Wert-Abschläge.
Was bedeutet fiktive Abrechnung?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. **Konkrete Abrechnung**: Reparatur in einer Werkstatt, Versicherung zahlt die echte Rechnung 2. **Fiktive Abrechnung**: Sie lassen die Reparaturkosten laut Gutachten auszahlen – ohne tatsächlich zu reparieren
Sie behalten die Wahl. Die fiktive Abrechnung wurde durch BGH-Urteile ausdrücklich anerkannt.
Was bekommen Sie?
Sie erhalten die im Gutachten ermittelten Netto-Reparaturkosten. **Die Mehrwertsteuer (19 %) wird bei fiktiver Abrechnung NICHT ausgezahlt** – sie wird erst dann erstattet, wenn Sie tatsächlich reparieren lassen.
Dazu kommen weiterhin: - Wertminderung - Nutzungsausfallentschädigung - Gutachterkosten - Anwaltskosten (falls beauftragt)
Beispiel-Rechnung
Reparaturkosten laut Gutachten: 5.950 € (5.000 € netto + 950 € MwSt.) Wertminderung: 1.500 € Nutzungsausfall (10 Tage): 600 €
**Konkrete Abrechnung (mit Reparatur)**: 5.950 + 1.500 + 600 = 8.050 € **Fiktive Abrechnung (ohne Reparatur)**: 5.000 + 1.500 + 600 = 7.100 €
→ Differenz: 950 € MwSt. – diese gibt es nur bei tatsächlicher Reparatur.
Wann lohnt sich fiktive Abrechnung?
- Sie wollen das Auto eh verkaufen
- Sie reparieren günstig privat / in einer freien Werkstatt
- Der Schaden stört Sie optisch nicht
- Sie wollen das Geld für andere Zwecke nutzen
Wann eher nicht?
- Sicherheitsrelevante Schäden (Bremsen, Lenkung, Crashstruktur)
- Bei Wiederverkauf: unrepariertes Fahrzeug verliert oft mehr Wert als die Auszahlung
- Bei Leasing- oder Finanzierungsfahrzeugen (Bank/Leasinggeber muss zustimmen)
Wichtig: Kasko ≠ Haftpflicht
Bei der Kaskoversicherung des eigenen Fahrzeugs ist fiktive Abrechnung meist **ausgeschlossen** – die Bedingungen verlangen die tatsächliche Reparatur.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung – wir zeigen Ihnen, welche Variante in Ihrem Fall am vorteilhaftesten ist.
Noch Fragen? Wir helfen.
Ilker Sancar – unabhängiger KFZ-Sachverständiger Stuttgart. 24/7 erreichbar.
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