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Versicherung 5 Min.

Fiktive Abrechnung – Auszahlung statt Reparatur

Auf einen Blick

  • Fiktive Abrechnung = Sie lassen sich die Reparaturkosten auszahlen, statt zu reparieren.
  • Erlaubt bei Haftpflichtschäden – nicht bei Kasko.
  • Mehrwertsteuer wird NICHT erstattet (BGH 2003).
  • Wertminderung und Nutzungsausfall trotzdem geltend machbar.
  • Vorsicht: Bei Wiederverkauf ohne Reparatur drohen Wert-Abschläge.

Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. **Konkrete Abrechnung**: Reparatur in einer Werkstatt, Versicherung zahlt die echte Rechnung 2. **Fiktive Abrechnung**: Sie lassen die Reparaturkosten laut Gutachten auszahlen – ohne tatsächlich zu reparieren

Sie behalten die Wahl. Die fiktive Abrechnung wurde durch BGH-Urteile ausdrücklich anerkannt.

Was bekommen Sie?

Sie erhalten die im Gutachten ermittelten Netto-Reparaturkosten. **Die Mehrwertsteuer (19 %) wird bei fiktiver Abrechnung NICHT ausgezahlt** – sie wird erst dann erstattet, wenn Sie tatsächlich reparieren lassen.

Dazu kommen weiterhin: - Wertminderung - Nutzungsausfallentschädigung - Gutachterkosten - Anwaltskosten (falls beauftragt)

Beispiel-Rechnung

Reparaturkosten laut Gutachten: 5.950 € (5.000 € netto + 950 € MwSt.) Wertminderung: 1.500 € Nutzungsausfall (10 Tage): 600 €

**Konkrete Abrechnung (mit Reparatur)**: 5.950 + 1.500 + 600 = 8.050 € **Fiktive Abrechnung (ohne Reparatur)**: 5.000 + 1.500 + 600 = 7.100 €

→ Differenz: 950 € MwSt. – diese gibt es nur bei tatsächlicher Reparatur.

Wann lohnt sich fiktive Abrechnung?

  • Sie wollen das Auto eh verkaufen
  • Sie reparieren günstig privat / in einer freien Werkstatt
  • Der Schaden stört Sie optisch nicht
  • Sie wollen das Geld für andere Zwecke nutzen

Wann eher nicht?

  • Sicherheitsrelevante Schäden (Bremsen, Lenkung, Crashstruktur)
  • Bei Wiederverkauf: unrepariertes Fahrzeug verliert oft mehr Wert als die Auszahlung
  • Bei Leasing- oder Finanzierungsfahrzeugen (Bank/Leasinggeber muss zustimmen)

Wichtig: Kasko ≠ Haftpflicht

Bei der Kaskoversicherung des eigenen Fahrzeugs ist fiktive Abrechnung meist **ausgeschlossen** – die Bedingungen verlangen die tatsächliche Reparatur.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung – wir zeigen Ihnen, welche Variante in Ihrem Fall am vorteilhaftesten ist.

Noch Fragen? Wir helfen.

Ilker Sancar – unabhängiger KFZ-Sachverständiger Stuttgart. 24/7 erreichbar.