Restwertbörsen der Versicherung – die unterschätzte Falle
Auf einen Blick
- →Bei Totalschaden: Auszahlung = Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
- →Versicherungen lassen Restwert oft über eigene Online-Börsen ermitteln.
- →Diese Börsenwerte sind häufig 30–50 % höher als der lokale Markt.
- →Sie müssen das Fahrzeug NICHT zum Höchstgebot verkaufen.
- →BGH 2009: Maßgeblich ist der regionale Markt, nicht die Online-Börse.
Was ist eine Restwertbörse?
Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung Ihnen den Wiederbeschaffungswert minus den Restwert. Je höher der Restwert, desto weniger bekommen Sie ausgezahlt.
Versicherungen betreiben oder nutzen spezialisierte Online-Restwertbörsen, auf denen Aufkäufer aus ganz Deutschland (oder Osteuropa) auf das beschädigte Fahrzeug bieten. Die Folge: Höhere Gebote als auf dem lokalen Markt.
Das Problem
Beispiel: Wiederbeschaffungswert 15.000 €.
- Lokaler Restwert (Gutachter ermittelt): 3.500 €
- Online-Börsen-Höchstgebot der Versicherung: 5.500 €
Die Versicherung will Ihnen nur 9.500 € auszahlen statt 11.500 €. Differenz: **2.000 € weniger**.
Sie müssten das Fahrzeug an den Online-Bieter verkaufen, der oft hunderte Kilometer entfernt ist.
Was sagt das Gericht?
Der BGH hat in mehreren Urteilen klar entschieden (u. a. VI ZR 134/05, VI ZR 132/08):
„Der Geschädigte ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sein beschädigtes Fahrzeug auf einem Sondermarkt (Restwertbörse) zu verkaufen. Er darf den vom Sachverständigen ermittelten regionalen Restwert zugrunde legen."
Das bedeutet: Sie sind frei, das Fahrzeug zum lokalen Restwert zu verkaufen oder einfach zu behalten.
So schützen Sie sich
1. **Beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter** – nicht den der Versicherung. Der ermittelt den regionalen Restwert. 2. **Verkaufen Sie nicht voreilig** – warten Sie nicht auf das Restwert-Angebot der Versicherung. 3. **Berufen Sie sich auf BGH-Rechtsprechung**, falls die Versicherung den höheren Online-Wert ansetzen will. 4. **Bei Streit**: Anwalt einschalten – Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Sonderfall: Kasko
Bei eigener Kaskoversicherung gelten andere Regeln – hier kann der Versicherer durchaus den Höchstwert auf dem überregionalen Markt fordern. Lesen Sie die Versicherungsbedingungen genau.
Bei SNC Gutachter ermitteln wir den regional fairen Restwert und unterstützen Sie bei Streitigkeiten mit der Versicherung.
Noch Fragen? Wir helfen.
Ilker Sancar – unabhängiger KFZ-Sachverständiger Stuttgart. 24/7 erreichbar.
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