Zurück zum Ratgeber
Schaden 4 Min.

Kostenvoranschlag oder Gutachten – was ist wann sinnvoll?

Auf einen Blick

  • Kostenvoranschlag = nur Reparaturkosten, keine Wertminderung.
  • Gutachten = Reparaturkosten + Wertminderung + Nutzungsausfall + Beweissicherung.
  • Faustregel: bis 750 € Schaden Kostenvoranschlag, ab 1.000 € Gutachten.
  • Bei Wertminderungs-Anspruch: Gutachten zwingend.
  • Beide Optionen sind bei Fremdverschulden für den Geschädigten kostenlos.

Was ist ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist eine Werkstatt-Schätzung der Reparaturkosten. Er enthält: - Materialkosten (Ersatzteile, Lack) - Arbeitszeit - ggf. Zusatzleistungen (Reinigung, Probefahrt)

Erstellt wird er von einer Werkstatt – kostenlos oder gegen geringe Gebühr (ca. 30–60 €), die später mit der Reparaturrechnung verrechnet wird.

Was ist ein vollständiges Gutachten?

Das KFZ-Gutachten ist deutlich umfangreicher und enthält: - Detaillierte Schadensaufnahme mit Foto-Dokumentation - Reparaturkostenkalkulation (mit Schwacke/DAT-Daten) - **Wertminderung** nach Ruhkopf/Sahlen - **Nutzungsausfallentschädigung** - Wiederbeschaffungswert + Restwert (bei Totalschaden) - Beweissicherung für rechtliche Auseinandersetzung - Gerichtsverwertbar

Erstellt vom unabhängigen Sachverständigen, nicht von der Werkstatt.

Wann reicht ein Kostenvoranschlag?

Faustregel: **Bagatellschäden bis ca. 750 €** Reparaturkosten.

Typische Fälle: - Kleine Lackkratzer - Stoßstangenschrammen - Beschädigter Außenspiegel - Kleine Dellen ohne Lackschaden

In diesen Fällen ist die Wertminderung minimal oder nicht durchsetzbar.

Wann brauchen Sie ein Gutachten?

Ab Reparaturkosten von ca. **1.000 €** lohnt sich praktisch immer das vollständige Gutachten. Zwingend nötig ist es bei:

  • **Wertminderungs-Ansprüchen** (Junge Fahrzeuge, hohe Reparaturkosten)
  • **Nutzungsausfall** (10+ Tage Reparaturzeit)
  • **Strittiger Schuldfrage** (Beweissicherung)
  • **Totalschaden** (Wiederbeschaffungswert / Restwert)
  • **Großen oder strukturellen Schäden** (Crash-Bereiche)

Was bekommen Sie zusätzlich mit Gutachten?

Beispiel: Reparaturkosten 5.000 €.

| Position | Nur KVA | Mit Gutachten | |----------------------|---------|---------------| | Reparatur | 5.000 € | 5.000 € | | Wertminderung | 0 € | 1.500 € | | Nutzungsausfall | 0 € | 600 € | | **Gesamt** | 5.000 € | **7.100 €** |

Differenz: **2.100 € mehr** mit Gutachten.

Wer zahlt?

Bei Fremdverschulden: Beides die gegnerische Versicherung. Sowohl KVA als auch Gutachten sind für Sie als Geschädigten kostenlos.

Unsere Empfehlung

Bei jedem Schaden über 1.000 € raten wir zum vollständigen Gutachten. Die zusätzlichen Ansprüche (Wertminderung, Nutzungsausfall) übersteigen die Gutachterkosten in der Regel deutlich.

Im Zweifel: kostenloser Anruf bei uns – wir beraten ehrlich, ob Gutachten oder KVA für Ihren Fall richtig ist.

Noch Fragen? Wir helfen.

Ilker Sancar – unabhängiger KFZ-Sachverständiger Stuttgart. 24/7 erreichbar.